2. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist
die Schadenersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit
ausgeschlossen, sofern der Verzug nicht auf Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten beruhte.
3. Setzt der Käufer uns, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine
angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach
fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, letzteres aber nur, wenn der
Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Falle leichter Fahrlässigkeit
auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.
4. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden
Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall
geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer
zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über,
in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
5. Ein Umtausch oder Rücksendung der gelieferten Waren ist nicht möglich.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Im kaufmännischen
Verkehr geht das Eigentum an der Kaufsache erst beim
Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer über.
2. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung
der Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung ist
nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall
der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine
Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
3. Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er
seine Zahlungen ein und ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner
Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über
die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten
und / oder die Einziehungsbefugnis des Käufers gegenüber dem Warenempfänger
widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu
verlangen, diese vom Übergang der Forderungen auf uns zu benachrichtigen und
die Forderungen des Käufers gegen die Warenempfänger einzuziehen.
4. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen
zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr
als 25 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden
Teil der Sicherungsrechte freigeben.
5. Im kaufmännischen Verkehr ist die während der Dauer des
Eigentumsvorbehaltes in unserem Eigentum stehende Ware vom Käufer
gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern.
VI. Gewährleistung
1. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen
zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl
berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern oder neu zu liefern.
Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung
des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.
2. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, daß der Käufer
offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen und nicht offensichtliche Mängel
innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung anzeigt.
3. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften
Liefergegenstandes nach unserer Wahl beim Käufer oder bei uns zu
gestatten. Sofern der Käufer uns die Überprüfung verweigert, werden wir von
der Gewährleistung befreit.
4. Die vorstehenden Bestimmungen in Ziffern 1 bis 3 Satz 1 gelten entsprechend für
solche Ansprüche des Käufers, die durch im Rahmen des
Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung von Aufklärungs-,
Hinweis- und Beratungspflichten entstanden sind. Soweit dem Käufer ein Anspruch
auf Schadenersatz in Geld zusteht, wird dieser hierdurch nicht berührt.
5. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
6. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm
untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und / oder
vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
7. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mangelrügen die Fälligkeit des
Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch uns
schriftlich anerkannt oder sei rechtskräftig festgestellt.
VII. Schadenersatz
1. Im kaufmännischen Verkehr haften wir nur auf Ersatz des vorhersehbaren
Schadens, soweit dieser leicht fahrlässig verursacht wurde.
2. Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei denn, daß wir
deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer
sichergestellt hat, daß die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer
Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für
die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung
1. Für Verträge wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie
Gerichtsstand des Shopbetreibers vereinbart, mit der Maßgabe, daß
wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers
zu klagen.
2. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er
nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Schweiz, ist unser Geschäftssitz
Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des
Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Es gilt schweizerisches Recht.
X. Software
Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger
beiliegenden oder auf diesem befindlichen Bedingungen. Der Käufer erkennt die
Geltung dieser Bedingungen durch die Öffnung des versiegelten Datenträgers
ausdrücklich an. Der Käufer, der die
Bedingungen nicht anerkennen will, hat die ungeöffneten Datenträger mit allen
zugehörigen Teilen unverzüglich im Geschäft zurückzugeben, wo
das Produkt erworben wurde, oder die Software unverzüglich zu löschen, falls
diese durch unmittelbare Installation auf der Festplatte des Computers geliefert
wurde.
XI. Sonstige Vereinbarungen
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
und/oder des durch sie ergänzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die
Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt und der Vertrag und diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben im übrigen für beide Teile wirksam.
Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung unter Berücksichtigung
der beiderseitigen Interessen zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen
Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
XII. Urheberrecht
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